LEO INKASSO Professionelles Forderungsmanagement
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Inkassobegriffe — einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe aus unserem Schreiben, verständlich erklärt.

Forderungsnummer
Ihre individuelle 11-stellige Nummer. Bitte bei jedem Kontakt angeben.
Auftraggeber (Gläubiger)
Ihr ursprünglicher Vertragspartner, dem Sie Geld schulden. Finden Sie oben links im Brief.
Mahnbescheid
Ein gerichtlicher Bescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird. Sie haben zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen oder die Forderung zu begleichen (§ 692 ZPO).
Vollstreckungsbescheid
Folgt auf den Mahnbescheid, wenn Sie nicht reagieren. Ermöglicht Zwangsvollstreckung.
Außergerichtliche Klärung
Die Phase bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Wir versuchen, eine Lösung ohne Gericht zu finden.
Verzugszinsen
Zinsen, die ab Zahlungsverzug berechnet werden. Bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Im Geschäftsverkehr (B2B): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli (§ 247 BGB).
Verzugspauschale
Ein pauschaler Betrag von 40 €, den der Schuldner bei Verzug zahlen muss (§ 288 Abs. 5 BGB).
SCHUFA
Eine Wirtschaftsauskunftei. Ein negativer Eintrag kann Ihre Bonität beeinträchtigen.
Zwangsvollstreckung
Die zwangsweise Durchsetzung einer Forderung durch staatliche Organe (Gerichtsvollzieher).
Titulierung
Eine Forderung ist tituliert, wenn ein Gericht sie per Urteil oder Vollstreckungsbescheid festgestellt hat.