Inkassobegriffe — einfach erklärt
Die wichtigsten Begriffe aus unserem Schreiben, verständlich erklärt.
- Forderungsnummer
- Ihre individuelle 11-stellige Nummer. Bitte bei jedem Kontakt angeben.
- Auftraggeber (Gläubiger)
- Ihr ursprünglicher Vertragspartner, dem Sie Geld schulden. Finden Sie oben links im Brief.
- Mahnbescheid
- Ein gerichtlicher Bescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird. Sie haben zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen oder die Forderung zu begleichen (§ 692 ZPO).
- Vollstreckungsbescheid
- Folgt auf den Mahnbescheid, wenn Sie nicht reagieren. Ermöglicht Zwangsvollstreckung.
- Außergerichtliche Klärung
- Die Phase bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Wir versuchen, eine Lösung ohne Gericht zu finden.
- Verzugszinsen
- Zinsen, die ab Zahlungsverzug berechnet werden. Bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Im Geschäftsverkehr (B2B): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli (§ 247 BGB).
- Verzugspauschale
- Ein pauschaler Betrag von 40 €, den der Schuldner bei Verzug zahlen muss (§ 288 Abs. 5 BGB).
- SCHUFA
- Eine Wirtschaftsauskunftei. Ein negativer Eintrag kann Ihre Bonität beeinträchtigen.
- Zwangsvollstreckung
- Die zwangsweise Durchsetzung einer Forderung durch staatliche Organe (Gerichtsvollzieher).
- Titulierung
- Eine Forderung ist tituliert, wenn ein Gericht sie per Urteil oder Vollstreckungsbescheid festgestellt hat.